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AGB / Beherbergungsvertrag
Sehr verehrter Gast!
Wir sind bemüht, auftretende Probleme auf kulante Weise zu klären und für beide Seiten eine zufriedenstellende Lösung anzustreben. Zu Ihrer und unserer Sicherheit dienen die Bestimmungen im Beherbergungsvertrag.
1.Zustandekommen
Der Vertrag ist an keine Formvorschriften gebunden. Er ist abgeschlossen, sobald einer der Vertragspartner (Gast und Gastwirt bzw. dessen Erfüllungsgehilfen) das Angebot des Anderen annimmt. Diese verbindliche Annahme (Reservierung) kann mündlich, schriftlich oder telegrafisch als Reiseanmeldung erfolgen. Vertragspartner des Gastwirtes ist der Gast, der in seinem Namen oder im Namen Dritter den Beherbergungsvertrag abgeschlossen hat und für die Zahlung der Rechnung verantwortlich ist. Der Beherbergungsvertrag kann nur in beiderseitigem Einvernehmen geändert oder rückgängig gemacht werden (siehe Punkt 9 und 10 des Vertrages). Eine verbindliche Ferienhaus- und Zimmerbuchung kann nur schriftlich rückgängig gemacht werden. Bei Nichtinanspruchnahme eines bestellten Zimmers/Ferienhauses ist der Besteller des Quartiers zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet. Dabei ist es unerheblich, ob ein Eigen-oder Fremdverschulden vorliegt (§ 552 BGB). Erfolgt keine Anreise zum vereinbarten Reisetermin werden die Stornogebühren ent- sprechend dem Punkt 10 des Vertrages fällig.
2.Dauer des Vertrages
Der Vertrag kann für eine bestimmte oder unbestimmte Dauer abgeschlossen werden.
3.Vertragserfüllung
Gastwirt und Gast sind verpflichtet, die Vertragsvorschriften einzuhalten.
4.Vertragsbruch
Jeder schwere oder fortdauernde Vertragsbruch berechtigt den geschädigten Vertragspartner zur fristlosen Vertragskündigung.
5.Vertragsgemäßer Gebrauch
Der Gastwirt hat die gemietete Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch in einem geeigneten Zustand zu überlassen, während der Gast die gemietete Sache vertragsgemäß zu benutzen und die Hausordnung einzuhalten hat.
6.Haftung
Der Gastwirt/Hotelier haftet nach nationalem Recht für die eingebrachten Sachen des Gastes nach der Aufnahme in dem Beherbergungs-betrieb (laut BGB §§ 701 ff). Gäste, deren Besucher und Haustiere haften gegenüber dem Gastwirt für jeglichen von ihnen verursachten Schaden an Personen, Gebäuden, Möbeln und Inventar vor Ort.
7.Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Informationsblatt und dem Prospekt mit den Hinweisen im Preisteil. Neben - abreden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Nicht haftbar sind wir für vermittelte Fremdleistungen (z.B. Ausflüge, Taxi, Kegelabende). Für berechtigte Beschwerden ist dem Gastwirt eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Versäumt der Gast, berechtigte Mängel anzuzeigen, verliert er den Anspruch auf etwaige Minderung.
8.Bezahlung
Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung bzw. des Beherbergungs- und Mietvertrages wird innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 10 % des Mietpreises fällig. Die Restzahlung von 90 % wird 3 Tage vor Vertragsbeginn durch Überweisung auf das angegebene Konto fällig. Andere Zahlungsvereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch der Schriftform. Letzte Zahlungsfrist für erbrachte Leistungen ist der Abreise-tag des Gastes bei Vorlage der Rechnung. Die Rechnung ist bar oder mit Scheck in Landeswährung zu begleichen. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Gastes ist der Gastwirt berechtigt, eingebrachte Gegenstände von Wert als Zahlungsgarantie einzubehalten und Verzugszinsen für seinen Vertragserfüllungsanspruch zu verlangen (BGB §§ 288, 284).
9.Rücktritt/Kündigung durch die Pension
Wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, wie Krisen, Streiks, Naturkatastrophen, Epidemien, Mobilmachung, Unruhen und Zerstörungen von Unterkünften kann der Vertrag durch uns gekündigt werden, abzüglich einer Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen.
10.Rücktritt/Kündigung durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam, sobald die entsprechende schriftliche Erklärung bei uns eingeht (Posteingangsstempel). Die dadurch entstandenen Stornogebühren zwischen Rücktritt und Mietbeginn sind, laut Empfehlung der DEHOGA, wie folgt gestaffelt:
Pensionszimmer | |
bis 30 Tage vor Reisebeginn | = 10 % |
bis 15 Tage vor Reisebeginn | = 50 % |
bis 6 Tage vor Reisebegin | = 80 % |
bei Nichtanreise | = 90 % |
Ferienwohnung/Ferienhaus | |
bis 45 Tage vor Reisebeginn | = 10 % |
bis 35 Tage vor Reisebeginn | = 50 % |
ab 34 Tage vor Reisebeginn | = 80 % |
bei Nichtanreise | = 100 % |
Schließen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ab!
11.Ausschlussfristen
Ansprüche auf nicht vertragsgemäßer Erbringung hat der Gast innerhalb eines Monats nach Vertragsende schriftlich anzuzeigen, da nach sechs Monaten diese verjähren.
12.Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen die Pension ist Wolgast.
13.Schlussbemerkung
Um unnötige Rücktrittskosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Kostenrück-erstattung von Seiten der Pension kann bei Nichtanreise nur erfolgen, wenn wir die Mietsache für den reservierten Zeitraum weitervermittelt bekommen.